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   BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 11/79   

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https://dejure.org/1980,3044
BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 11/79 (https://dejure.org/1980,3044)
BSG, Entscheidung vom 23.04.1980 - 4 RJ 11/79 (https://dejure.org/1980,3044)
BSG, Entscheidung vom 23. April 1980 - 4 RJ 11/79 (https://dejure.org/1980,3044)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.01.1977 - 5 RKn 32/76

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe durch die

    Auszug aus BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 11/79
    Daß es im Interesse einer gleichmäßigen Sachbehandlung sowie aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bei einer Kassenverwaltung durchaus sinnvoll erscheinen kann, wenn der Versicherungsträger in Verwaltungsregelungen - die allerdings die Gerichte nicht binden - feste Sätze der nach § 185b Abs. 2 Satz 2 zu erstattenden Kosten aufstellt, haben der 5. und 3. Senat im Rahmen der Kostenerstattung für selbstbeschaffte verwandte Ersatzkräfte anerkannt (BSGE 43, 170, 173 = SozR 2200 § 185b Nr. 1; SozR 2200 § 185b Nr. 3).
  • BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77

    Rückforderung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verschulden eines

    Auszug aus BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 11/79
    Der Senat mußte sich unter diesen Umständen darauf beschränken, die Rechtsgrundsätze aufzuzeigen, die für die Subsumtion des Begriffs "angemessene Höhe" generell maßgebend sein können (vgl. zur Nachprüfbarkeit unbestimmter Rechtsbegriffe in der Revisionsinstanz grundsätzlich Schwinge, Grundlagen des Revisionsrechts, 2. Aufl. 1976, S. 130; Urteil des Senats vom 28. November 1978 - 4 RJ 130/77 - SozR 2200 § 1301 Nr. 8 BI 19, 21 m.w.N.).
  • BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72

    Arbeitssuchender iS des AFG § 47

    Auszug aus BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 11/79
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung die gerichtliche Kontrolle insoweit darauf begrenzt, ob die Verwaltung von einem zutreffenden, vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs abstrakt ermittelten Grenzen beachtet und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, daß die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl. BSG vom 6. Mai 1975 - 7 RAr 46/73 - SGb 1976 S 408, 411 mit zustimmender Anmerkung von Freitag; BSGE 38, 138, l44 = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 23, 206, 207 = SozR Nr. 2 zu § 355 RVO).
  • BSG, 29.07.1965 - 3 RK 45/64

    Stellenplan der Krankenkasse - Besoldungsplan der Krankenkasse -

    Auszug aus BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 11/79
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung die gerichtliche Kontrolle insoweit darauf begrenzt, ob die Verwaltung von einem zutreffenden, vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs abstrakt ermittelten Grenzen beachtet und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, daß die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl. BSG vom 6. Mai 1975 - 7 RAr 46/73 - SGb 1976 S 408, 411 mit zustimmender Anmerkung von Freitag; BSGE 38, 138, l44 = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 23, 206, 207 = SozR Nr. 2 zu § 355 RVO).
  • BSG, 06.05.1975 - 7 RAr 46/73

    Förderbarkeit von Teilnehmern und Trägern von Maßnahmen beruflicher Bildung

    Auszug aus BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 11/79
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung die gerichtliche Kontrolle insoweit darauf begrenzt, ob die Verwaltung von einem zutreffenden, vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs abstrakt ermittelten Grenzen beachtet und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, daß die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl. BSG vom 6. Mai 1975 - 7 RAr 46/73 - SGb 1976 S 408, 411 mit zustimmender Anmerkung von Freitag; BSGE 38, 138, l44 = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 23, 206, 207 = SozR Nr. 2 zu § 355 RVO).
  • BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 14/02 R

    Krankenversicherung - Haushaltshilfe - Ausschluss eines außerlandwirtschaftlichen

    Das LSG wird bei der Fortführung des Berufungsverfahrens Folgendes zu beachten haben: "Erforderlich" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Auslegung und Anwendung durch die Verwaltung grundsätzlich von den Gerichten zu überprüfen ist (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1237b Nr. 5).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist die gerichtliche Kontrolle dabei jedoch insoweit begrenzt, als sie sich darauf beschränkt, ob die Verwaltung von einem zutreffenden, vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs abstrakt ermittelten Grenzen beachtet und ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass eine zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl BSG, Urteil vom 6. Mai 1975 - 7 RAr 46/73; BSGE 38, 138, 144 = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 23, 206, 207 = SozR Nr. 2 zu § 355 RVO; SozR 2200 § 1237b Nr. 5; BSGE 79, 269 = SozR 3-4460 § 10 Nr. 2).

    Für die Subsumtion des Begriffs "erforderlich" iS des § 36 Abs. 1 Nr. 1 ALG aF können generell folgende Rechtsgrundsätze maßgebend sein (vgl dazu allg BSG SozR 2200 § 1237b Nr. 5; s auch SozR 2200 § 1301 Nr. 8 S 19, 21 mwN): Nach dem Gesetzeswortlaut hat sich auch die Erforderlichkeit der Haushaltshilfe an dem Ziel der Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Unternehmens zu orientieren.

  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 12/15 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Betriebshilfe - Kostenerstattung bei

    Der Beklagten kommt bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Betriebshilfe nach § 9 KVLG 1989 kein Beurteilungsspielraum zu (zum begrenzten gerichtlichen Prüfmaßstab beim Beurteilungsspielraum vgl BSGE 95, 17 = SozR 4-5868 § 36 Nr. 1, RdNr 34 zu § 36 ALG aF und BSG SozR 2200 § 1237b Nr. 5 S 6) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2000 - L 2 (16) KN 37/98

    Krankenversicherung

    Zum früheren Rechtszustand war umstritten, ob nicht bloß ein Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung besteht oder im Regelfall eine gebundene Entscheidung zu treffen ist (vgl. generell für Ermessen BSG, Urteil vom 23.04.1980, Az: 4 RJ 11/79, SozR 2200 § 1237 b RVO Nr. 5, S. 4 ff., 5; zu den Reisekosten vgl. BSG, Urteil vom 31.01.1980, Az: 11 RA 42/79, SozR 2200 § 1241 g RVO Nr. 1, S. 1 ff., 4, - grds. gebundene Entscheidungen - aller dings mit einem Vorbehalt bezüglich der Regelung in § 18 Abs. 2 und 3 AVG a.F.).
  • BSG, 11.12.1980 - 2 RU 37/79

    Gewährung von Haushaltshilfe - Führung des Haushalts

    Das Gemeinsame Rundschreiben ist somit lediglich eine - wie es in dem Rundschreiben heißt -, Zusammenfassung der Ergebnisse der Beratungen und damit ebenso wie andere Veröffentlichungen eine die Gerichte nicht bindende Meinungsäußerung u.a. auch zu den hier zu entscheidenden Fragen (s. auch BSG Urteil vom 23. April 1980 - 4 RJ 11/79 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - L 8 U 103/01

    Haushaltshilfe - selbstbeschaffte Ersatzkraft in der Landwirtschaft

    Dann erscheine es aber unangemessen, wenn der Versicherungsträger, der selbst Verträge mit derartigen Einrichtungen nicht abgeschlossen und sich damit der Möglichkeit, die Kosten zu beeinflussen, begeben hat, das Kostenrisiko auf den Versicherten abwälze ( BSG, Urteil vom 23. April 1980 - 4 RJ 11/79 = USK 8096 = SozR 2000 § 137b Nr. 5).
  • BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 83/86

    Ausschluß der Kostenerstattung für Haushaltshilfe bei Verwandtschaft

    Vernachlässigt werden kann, daß § 185b Abs. 2 Satz 1 RVO, wonach als Haushaltshilfe eine Ersatzkraft zu stellen ist, den Krankenversicherungsträger - hier: den Rentenversicherungsträger - in erster Linie verpflichtet, die Leistung als Sachleistung zu erbringen (BSG SozR 2200 § 1237b Nr. 5 mwN), und nur dann, wenn dies nicht möglich ist, oder Gründe vorliegen, von der Gestellung einer Ersatzkraft abzusehen, eine Kostenerstattung zuläßt.
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